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Donnerstag 17.3.2016 Nein heißt Nein! Sexuelle Übergriffe – Rechtslage und Reformbedarf in Deutschland. Vortrag und Diskussion

Frauennotruf Wetterau

Donnerstag, 17. März 2016, 18 Uhr
Kreishaus am Europaplatz in Friedberg, Plenarsaal
Referentin: Prof. Dr. Sibylla Flügge,
Frankfurt University of Applied Sciences
Um Anmeldung wird gebeten:
Tel: 06031 / 83 53 01; fachdienst-frauen@wetteraukreis.

Sexuelle Übergriffe werden in Deutschland kaum geahndet.
Vergewaltigung ist nach wie vor eine der Straftaten, bei
denen die Täter überwiegend straffrei ausgehen. Das aktuelle
Sexualstrafrecht steht deshalb in der Kritik, die sexuelle
Selbstbestimmung von Frauen, aber auch von Männern,
nicht ausreichend zu schützen. Hier besteht dringender
Handlungsbedarf. Deutschland ist aufgefordert, sein Strafrecht
entsprechend der EU-Richtlinien zu verändern.
In der Veranstaltung soll der Ist-Zustand dargestellt und die
Rechtslage beleuchtet werden. Gemeinsam mit der Referentin
und Vertreterinnen von Frauenberatungsstellen und Polizei
wollen wir diskutieren, wie die Situation für Frauen zu
verbessern ist.

Den Flyer zur Veranstaltung finden Sie “hier:”http://www.frauenseiten.wetterau.de/sites/default/files/Flyer%20Nein%20hei%C3%9Ft%20Nein.pdf.

Pressemitteilung: Herr Maas – ein Nein muss reichen. Für eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts

Frauennotruf Wetterau

Der Frauen-Notruf Wetterau machte bereits im vergangenen Jahr darauf aufmerksam, dass viele sexualisierte Übergriffe bislang in Deutschland nicht strafbar sind, weil die derzeitige Rechtslage gravierende Schutzlücken aufweist. So bleiben beispielsweise Vergewaltigungen, in denen der Täter keine Gewalt anwenden musste, weil die betroffene Frau keine Gegenwehr leistete, in der Regel straffrei. Nicht zuletzt deshalb wird nur ein Bruchteil der Taten der Polizei gemeldet und in weniger als zehn Prozent der angezeigten Fälle findet eine Verurteilung statt.
Weil diese Rechtslage auch internationalen Menschenrechtsverträgen widerspricht, wurde Deutschland aufgefordert, seine nationale Gesetzgebung anzupassen. Infolge dessen hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Gesetzentwurf zur Reform vorgelegt, der die Schutzlücken schließen soll. „Der Gesetzentwurf geht aber nach wie vor davon aus, dass Betroffene sich im Normalfall körperlich zur Wehr setzen. Diese Grundannahme ist schlicht falsch und stellt eine Erwartung dar, die viele Betroffene nicht erfüllen können.“ sagt Katja Grieger vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff).
Somit würden Täter weiterhin systematisch straffrei bleiben auch wenn sie sich über den erklärten Willen – ein klares Nein – hinwegsetzen. Diese Tatsache wird auch nicht durch die im Gesetzentwurf formulierten Ausnahmen verändert, unter denen eine sexuelle Handlung auch dann strafbar ist, wenn Betroffene zu Gegenwehr nicht in der Lage waren.
Der Frauen-Notruf Wetterau schließt sich der Forderung des bff an, nach einem Sexualstrafrecht, das auf fehlendes Einvernehmen abstellt, anstatt auf die Frage, ob Betroffene sich hätten wehren können und warum ihnen dies nicht gelungen ist. „Nicht das Verhalten des Opfers sondern allein das Verhalten des Täters muss für die Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs entscheidend sein“, betont Christa Mansky vom Frauen-Notruf Wetterau.

Die Forderung nach einer grundlegenden Reform des Sexualstrafrechts teilen auch die mehr als 100.000 Unterstützer/innen der Online-Petition „Nein heißt nein“! auf change.org. Der FrauenNotruf Wetterau ruft weiter dazu auf, die Petition zu unterzeichnen und zu verbreiten:
https://www.change.org/p/heikomaas-schaffen-sie-ein-modernes-sexualstrafrecht-neinheisstnein

Die Stellungnahme des bff zum Gesetzentwurf kann hier heruntergeladen werden: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/nachricht/stellungnahme-des-bff-zum-referentenentwurf-bundesministerium-der-justiz-und-fuer-verbraucherschutz-zur-reform-des-sexualstrafre.html

Wir fordern dass die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland endlich umfassend geschützt wird!

Nein heißt nein - Petition für ein modernes Sexualstrafrecht

Frauennotruf Wetterau

In den letzten Wochen wurden die sexualisierten Angriffe in Köln und anderswo breit diskutiert. Wenn sich der mediale Blick wieder auf andere Geschehnisse richtet, wird es leider sein wie immer – auch nach den Angriffen auf Frauen in Indien, Ägypten, nach der Debatte um Kachelmann und Strauß-Kahn usw. – die Debatte (um sexualisierte Gewalt) wird verebben. Für die rassistische Debatte können wir das nur hoffen.
Ein Großteil der angezeigten sexualisierten Übergriffe wird juristisch nicht verfolgt werden können, selbst wenn einzelne Täter gefasst werden.
Ein modernes zeitgemäßes Strafrecht – das die sexuelle Selbstbestimmung einer jeden/ eines jeden schützt, steht endlich an – und muss von uns allen eingefordert werden.
Der aktuell in Berlin diskutierte Gesetzentwurf zur Sexualstrafrechtsänderung sieht auch nach den Ereignissen von Köln nicht vor, dass ‚Nein heißt nein‘ gelten soll. Der Entwurf ist kein Paradigmenwechsel hin zu einem voraussetzungslosen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung.
Es liegt an uns, dafür Sorge zu tragen, dass unsere Stimmen in Berlin gehört werden müssen.
Was können Sie tun?
Unterzeichnen Sie die bereits 2015 aufgelegte Petition – ‚Nein heißt nein‘ und verbreiten Sie diese weiter.
Sie finden sie unter: https://www.change.org/p/heikomaas-schaffen-sie-ein-modernes-sexualstrafrecht-neinheisstnein
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Unsere Stellungnahme zu den aktuellen Geschehnissen um die Silvesternacht in Köln

Frauennotruf Wetterau

Pressemitteilung Mittwoch, 13. Januar 2016

Stellungnahme zu den aktuellen Geschehnissen um die Silvesternacht in Köln
Gewalt gegen Frauen passiert täglich!
Gewalt gegen Frauen – auch ein deutsches Problem!
Durch das mediale Bekanntmachen der Geschehnisse in der Silvesternacht in Köln hat sexualisierte Gewalt ein Maß an öffentlicher Aufmerksamkeit erhalten, wie es sonst nur selten der Fall ist. Als FrauenNotruf haben wir täglich mit sexualisierter und anderen Formen von Gewalt gegen Frauen zu tun und freuen uns natürlich, wenn diese Problematik eine derartige Präsenz im gesellschaftlichen Bewusstsein erlangt. Leider war die Berichterstattung von Anfang an so, dass die Empörung vor allem dadurch ermöglicht wurde, dass die Täter vermeintlich nicht deutscher Herkunft und aus muslimischen Ländern seien. Schon vor der Silvesternacht in Köln wurde in öffentlichen Diskussionen Gewalt gegen Frauen und sexistische Diskriminierung oft ausschließlich als Problem „muslimischer Kulturen“ diskutiert. Die Ereignisse dienen wohl vielen als die Bestätigung dieses Denkens. Die Diskussionen um Verschärfungen von Asylgesetzgebung schlagen in eben diese Kerbe und instrumentalisieren die Vorfälle für eine politische Agenda gegen geflüchtete Menschen. Wir wissen durch unsere jahrzehntelange Erfahrung, dass Gewalt gegen Frauen ein gesellschaftliches Problem ist, auch in Deutschland und auch unter der nichtmuslimischen Mehrheit der Deutschen. Jede zweite bis dritte Frau in Deutschland erlebt im Laufe ihres Lebens körperliche und/oder sexualisierte Gewalt. Diese Gewalt zu bekämpfen wird nicht gelingen indem das Problem ausgelagert und auf „die Anderen“ projiziert wird. Wir freuen uns daher über den Aufruf #ausnahmslos (ausnahmslos.org) den Feministinnen ins Leben gerufen haben. Wir hoffen dass durch solche fundierten und tatsächlich auf das Thema Gewalt gegen Frauen fokussierten Beiträge ernsthafte, themenbezogene Debatten angestoßen werden.
Eine Veränderung des deutschen Sexualstrafrechts fordern FrauenNotrufe und Frauenberatungsstellen seit langem. Mit unserem Bundesverband (bff), haben wir dazu im vergangenen Jahr im Rahmen der Kampagne „Vergewaltigung verurteilen“:https://www.frauen-gegen-gewalt.de/vergewaltigung-verurteilen.html konkrete Forderungen an die Politik gestellt. Auch der vor kurzem veröffentlichte aktuelle Gesetzentwurf bleibt leider unserer Einschätzung nach weit entfernt von dem eigentlich zu fordernden Nein heiß Nein und entspricht nicht den Anforderungen der Istanbul-Konvention (Informationen dazu auf der Seite des Instituts für Menschenrechte).

Inklusive und barrierefreie Kampagne #superheldingegengewalt des bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe

Frauennotruf Wetterau

„Wünschst du dir manchmal eine Superheldin, die Gewalt gegen Frauen verhindert? Die immer zur
Stelle ist, wenn einer versucht, eine Frau zum Sex zu zwingen. Eine Superheldin, die schlagende
Männer und Väter aufhält?“, wird im bff-Kurzfilm Superheldin gegen Gewalt gefragt.

Der Film als Kernstück der Kampagne erklärt in verschiedenen Sprachen was Gewalt ist, welche
niedrigschwellige Hilfe es für Frauen und Mädchen gibt und wo sie sich hinwenden können. Unter
www.superheldin-gegen-gewalt.de sind zudem schnell und einfach regionale Beratungsstellen zu
finden. Die Seite liegt in deutscher und englischer Sprache vor.
Ziel der Kampagne ist es, Betroffene und Unterstützungspersonen zu ermutigen, sich Unterstützung
zu suchen. „Die Kampagne richtet sich vor allem an Mädchen und junge Frauen, darunter Mädchen
und Frauen mit Migrationsgeschichte, Fluchterfahrungen oder Behinderung“, so Katja Grieger,
Geschäftsführerin des bff. „Denn noch immer wissen viele nicht, welche Angebote die
Fachberatungsstellen machen. Manche Frauen haben auch das Gefühl, dass ihr Problem nicht
‚schlimm genug‘ ist, um sich an eine professionelle Stelle zu wenden.“
Ambulante Beratung hilft. Das belegen wissenschaftliche Studien und auch die hohe Auslastung der
Fachberatungsstellen. Allein an die Beratungsstellen, die dem bff angeschlossen sind, haben sich im
Jahr 2014 fast 60.000 Betroffene und Bezugspersonen gewandt. Dabei haben die Beraterinnen etwa
192.000 Beratungen durchgeführt und ganz konkrete Hilfe geleistet. Mit Schulungen und Kampagnen
leisten die Beratungsstellen darüber hinaus wichtige Präventionsarbeit.
„Dennoch ist es für manche Mädchen und Frauen schwer, Hilfe bei Gewalt zu finden. Etwa, wenn sie
nicht deutsch sprechen oder ihnen Informationen fehlen, wo sie sich hinwenden können. Da setzt die
Kampagne Superheldin gegen Gewalt an“, ergänzt Sandra Boger, Referentin im Projekt Suse – sicher
und selbstbestimmt.
Der bff-Kurzfilm und weitere Informationen zur Kampagne Superheldin gegen Gewalt sind
auf www.superheldin-gegen-gewalt.de
sowie auf facebook
zu finden.

#superheldingegengewalt

25.11.2015 Internationaler Tag gegen Gewalt gegen Frauen: Start der „Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung“ im Wetteraukreis

Frauennotruf Wetterau

Die Initiative „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“ hat in erster Linie zum Ziel, die medizinische Versorgung nach Sexualstraftaten zu verbessern und den schnelleren und besseren Zugang zu Hilfsangeboten nach einer Vergewaltigung sicher zu stellen.
Und zwar unabhängig von einer Strafanzeige bei der Polizei.

Mit dem neuen Angebot können Betroffene im Wetteraukreis sofort medizinisch versorgt und Spuren so dokumentiert werden, dass sie vor Gericht verwendet werden können. Die Spuren werden für ein Jahr anonymisiert aufbewahrt.
Darüber hinaus besteht für Frauen und Mädchen das Angebot einer psychosozialen Begleitung durch den Frauen-Notruf Wetterau e.V. Betroffene Männer und Jungen können an entsprechende Fachstellen weitergeleitet werden.
Mit der „Soforthilfe nach Vergewaltigung“ ist es gelungen, dass Betroffenen einer schweren Straftat ein kompetentes Netzwerk zur Verfügung steht.
Wir freuen uns sehr, dass es uns gelungen ist, dieses Angebot im Wetteraukreis aufzubauen.
Weitere Informationen zur Akutversorgung finden Sie hier.

Die Pressemitteilung zum Start der medizinischen Akutversorgung hier als PDF.