Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt ist Gewalt in der Partnerschaft zwischen Erwachsenen innerhalb bestehender oder ehemaliger Beziehungen. Sie umfasst körperliche, seelische und sexuelle Misshandlungen. Der Tatort beschränkt sich nicht auf die eigene Wohnung oder das Haus, es kann auch die Arbeitsstelle oder ein anderer Ort sein.
Über 90% der Opfer von häuslicher Gewalt sind Frauen.

Der Runde Tisch gegen Häusliche Gewalt im Wetteraukreis hat eine Broschüre mit Informationen und Hilfe-Adressen herausgegeben.

Gewalt hat viele Gesichter

Sexualisierte Gewalt:

Sexuelle Belästigung, sexuelle Übergriffe und Erniedrigungen, Erzwingen sexueller Handlungen (Küsse, Berührungen), unerwünschte Berührungen an intimen Stellen (auch im Rahmen von Assistenzleistungen am Körper), Erzwingen bestimmter sexueller Praktiken, Vergewaltigung u.a.

Körperliche Gewalt:

Schubsen, Ohrfeigen, Schläge, Tritte, Verbrennungen, Misshandlung mit Gegenständen, grobe Berührungen bei Assistenz- oder Pflegeleistungen, Festhalten gegen den Willen der Person, Verletzungen durch Schuss- / Stichwaffen o.a.

Psychische Gewalt:

Beleidigung, Beschimpfung, Demütigung, Drohungen, Erpressung, Psychoterror, ständige Kontrolle, Zerstörung des Selbstwertgefühls, Ausnutzen von Abhängigkeiten, Benachteiligung oder Ausgrenzung aufgrund einer Behinderung, Wegnehmen von Hilfsmitteln oder Unterlassen von Hilfe, u.v.a.

Ökonomische Gewalt:

Schulden machen, alleinige Kontrolle über gemeinsame Finanzen, Wegnehmen von Einkommen oder Unterhalt, nicht zur Verfügung stellen von Haushaltsgeld u.a.

Soziale Gewalt:

Kontrolle von Telefonanrufen, Verhindern von Kontakt zur Familie, Isolation, Kontrolle und Verbot von Kontakten, Verbot der Berufstätigkeit der Frau, Verweigerung von Betreuung der Kinder, Einsperren u.v.a.

Häusliche Gewalt hinterlässt körperliche Verletzungen (Prellungen, Knochenbrüche, Platzwunden, Organrisse u.v.a.) und seelische Verletzungen (Verlust des Selbstwertgefühls, Suizidversuche u.v.a.). Sie kann Ursache für verschiedenste Folgeerscheinungen und Krankheiten sein (Herzprobleme, Depressionen, Magenprobleme, Fehlgeburten, Posttraumatische Belastungsstörungen u.v.a.).

Häusliche Gewalt trifft Frauen jeden Alters, aus allen sozialen Schichten und Kulturen. Jede Frau kann von häuslicher Gewalt betroffen sein. Frauen, die im besonderen Maße abhängig sind, z. B. durch eine Behinderung, mangelnde Sprachkenntnisse, fehlende Ausbildung, erleben am meisten häusliche Gewalt.
Nach der repräsentativen Studie des Bundesministeriums „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ aus dem Jahr 2004 erfährt jede 4. Frau in ihrem Leben Gewalt durch den Partner.

Das Erleben von häuslicher Gewalt hat immer negative Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche. Das eigene Zuhause als nicht sicher zu erleben, indem Streit, Drohungen, Angst und Schläge zum Alltag gehören, prägt maßgeblich jedes betroffene Kind in seiner Persönlichkeitsentwicklung. Kinder, die in ihrer Familie Gewalt als Konfliktlösungsmuster kennen lernen, Gewalt selbst erfahren oder beobachten, neigen dann oft dazu, später selbst gewalttätig oder Opfer von Partnergewalt zu werden.
Daher ist die schnelle Beendigung der Gewaltsituation und das Einsetzen umfassender Schutzmöglichkeiten für die Frauen und Kinder sehr wichtig.

Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser können dabei unterstützen, den Weg aus der Gewalt zu gehen. Die Beratungsstellen besprechen mit Ihnen Ihre persönliche Situation, erarbeiten mit Ihnen ein Schutzkonzept und geben Ihnen Entscheidungshilfen für Ihre weiteren Überlegungen. Sie werden über bestehende rechtliche Möglichkeiten und über weitere Hilfen informiert.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Wenn Sie häusliche Gewalt erleben, haben Sie Rechte und können strafrechtlich und zivilrechtlich dagegen vorgehen.

Bei akuter Gewalt innerhalb der häuslichen Gemeinschaft kann die Polizei, sobald sie hinzu gerufen wird, den Täter bis zu 14 Tagen aus der Wohnung verweisen. Über diese Zeit darf er die Wohnung nicht betreten. Um einen weiteren längerfristigen Schutz zu erlangen, können dann Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt werden. Das zivilrechtliche Gewaltschutzgesetz kann ermöglichen, dass ein Kontaktverbot gerichtlich festgesetzt wird. Der Partner darf sich Ihnen dann weder persönlich, noch telefonisch oder schriftlich nähern. Auch kann Ihnen die Wohnung über einen befristeten Zeitraum zur alleinigen Nutzung überlassen werden.

Medizinische Hilfe

Bei körperlichen Verletzungen sollten Sie sich medizinisch versorgen und diese dokumentieren lassen. Die Atteste können für spätere gerichtliche Anträge von großer Bedeutung sein.

Behandelnde Ärzte können hier einen Muster-Dokumentationsbogen in Fällen von häuslicher Gewalt / körperlicher Misshandlung herunter laden (mit freundlicher Genehmigung des Frauennotruf Frankfurt/Main):
Ärztlicher Dokumentationsbogen Häusliche Gewalt/körperliche Misshandlung

Häusliche Gewalt ist keine Privatsache!
Gewalt im familiären und häuslichen Bereich ist keine Privatsache.
Gewalt ist nie privat!