Endlich ist es soweit: heute wurde im Bundesgesetzblatt das neue Sexualstrafrecht veröffentlicht und tritt damit morgen in Kraft.

Frauennotruf Wetterau

Pressemitteilung, 09.11.2016:
Ab jetzt gilt im Sexualstrafrecht: Nein heißt Nein!
Der Frauen-Notruf Wetterau e.V. begrüßt den besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland

In einer historischen Abstimmung hatte der Deutsche Bundestag im Juli 2016 einstimmig eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Am 10.11.2016 treten die Neuregelungen in Kraft.
Damit ist ein sexueller Übergriff auch schon dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. Es kommt nicht mehr darauf an, ob eine betroffene Person sich gegen den Übergriff gewehrt hat oder warum ihr dies nicht gelungen ist. Damit wird endlich auch in Deutschland die Anforderung der Istanbul-Konvention umgesetzt, wonach alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen sind. „Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland“ freut sich Christa Mansky, Leitung des Frauen-Notrufs Wetterau e.V.
Mit dieser Reform wird auch die Ungleichbehandlung im Strafrahmen bei Betroffenen mit Behinderung abgeschafft, bisher war ein sexueller Übergriff gegen eine ‚widerstandsunfähige‘ Person mit geringerer Strafe bedroht. Das Netzwerk SUSE – sicher und selbstbestimmt für Hessen, das sich seit 2014 für die Stärkung und Unterstützung für Frauen und Mädchen mit Behinderung einsetzt, erklärt: „Nach dem neuen Gesetz kann ein Übergriff gegen eine Frau mit Behinderung härter bestraft werden. Das ist ein stärkendes Signal für alle Frauen mit Behinderungen, die ja überproportional häufig Übergriffe erleben“.
Ganz neu eingeführt wird der Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Dadurch sind künftig auch Übergriffe strafbar, die bislang als nicht erheblich eingestuft waren.
Der Reform war eine jahrelange rechtspolitische Debatte vorangegangen. Kritiker_innen hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Neuregelung die bestehenden Beweisprobleme nicht löst. Dazu meinen die Mitarbeiterinnen des Frauen-Notrufs: „Sexuelle Übergriffe werden immer schwer zu beweisen sein. Dies darf aber kein Grund sein, an einem schlechten Gesetz festzuhalten. Es ist sehr erfreulich, dass der Deutsche Bundestag dieser Argumentation gefolgt ist“.
Die Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe erhoffen sich von dem neuen Gesetz auch eine Signalwirkung in die Gesellschaft hinein. Christa Mansky erläutert: „Die Botschaft ist jetzt ganz klar und eindeutig: Wer ein NEIN ignoriert, tut Unrecht.“.

Das neue Gesetz kann hier heruntergeladen werden
“Weitere Informationen zum Gesetz und zur Debatte im Vorfeld”: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/vergewaltigung-verurteilen.html

V.i.S.d.P.: Christa Mansky, Frauen-Notruf Wetterau e.V.
Der Frauen-Notruf Wetterau e.V. ist eine Beratungs- und Interventionsstelle für Frauen und Mädchen jeglicher kultureller, ethnischer und sozialer Herkunft, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, egal welchen Alters, mit und ohne Behinderung, gleich welcher Lebensform, die körperliche, seelische und / oder sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben.
Kontakt: info@frauennotruf-wetterau.de; Telefon: 06043 4471, www.frauen-notruf-wetterau.de