Die Schlichtungsstelle*
Haben Sie das Gefühl in Ihrem Beratungsprozess von einer Beraterin nicht ernst genommen oder schlecht behandelt zu werden? Oder haben Sie bereits versucht, diesen Konflikt mit der Beraterin oder einer Kollegin zu klären und dabei den Eindruck gehabet, dass Ihnen nicht zugehört oder Ihnen nicht geglaubt wird? Dann können Sie sich an die Schlichtungstelle wenden. Sie können die Schlichtungsstelle zunächst auch kontaktieren, ohne Ihren Namen zu nennen.
Die Schlichtungsstelle hört die Beteiligten an, arbeitet diskret, ist verpflichtet, jede eingehende Beschwerde / Problemschilderung gewissenhaft zu bearbeiten, nimmt bei Verstößen gegen die Ethikrichtlinien Stellung und spricht Empfehlungen aus, strebt einvernehmliche Lösungen an und informiert bei schweren Verstößen oder strafrechtlich relevanten Inhalten die Arbeitgeberin der Beschwerdeadressatin.
*Die Schlichtungsstelle ist Teil des bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Der bff hat Ethikrichtlinien aufgestellt, an denen sich die Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe orientieren. Die Ethikrichtlinien gelten für alle Beratungsstellen und Notrufe, die Mitglied des bff sind. Zur Sicherung dieses Qualitätsanspruchs arbeitet die Schlichtungsstelle, die im Konfliktfall eingeschaltet werden kann.
Die Schlichtungsstelle ist für Nutzer/innen der Beratungsstellen da, die Mitglied im bff sind. Aber auch Mitarbeiterinnen (haupt- und ehrenamtlich) sowie Praktikantinnen von bff-Mitgliedsorganisationen können die Schlichtungsstelle kontaktieren, wenn sie bei Konflikten innerhalb des Teams oder der Einrichtung keine Lösung finden.
So ist der Ablauf des Verfahrens:
Nehmen Sie Kontakt mit der Schlichtungsstelle auf und schildern Sie den Vorfall.
Die Schlichtungsstelle überprüft, dass die Schlichterinnen unbefangen sind.
Die Schlichtungsstelle klärt zusammen mit Ihnen, ob ein Schlichtungsverfahren gewünscht ist. In jedem Fall wird die Beschwerde an die Beschwerdeadressatin weitergeleitet (auch ohne Schlichtungsverfahren).
Wenn von Ihnen ein Schlichtungsverfahren gewünscht ist, nimmt die Schlichtungsstelle schriftlich Kontakt mit der Beschwerdeadressatin auf, um deren Bereitschaft zur Schlichtung abzuklären.
Stimmt die Beschwerdeadressatin einer Schlichtung nicht zu, ist das Verfahren beendet. Der Vorgang wird archiviert und Sie als Beschwerdeführerin werden informiert. Bei strafrechtlich relevanten Inhalten oder massiven Verstößen gegen die Ethikrichtlinien wird die Arbeitgeberin der Beschwerdeadressatin informiert.
Besteht auf beiden Seiten die Bereitschaft zur Schlichtung, findet ein gemeinsames Treffen statt. Zwei Schlichterinnen moderieren das Gespräch. Ziel der Schlichtung ist ein einvernehmliche Lösung und eine Klärung der Situation.
Die Schlichterinnen geben beiden Parteien eine zeitnahe schriftliche Rückmeldung (Ergebnisprotokoll).
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter:
bff Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe.
Frauen gegen Gewalt e.V.
- Schlichtungsstelle -
Petersburger Straße 94
10247 Berlin
Fax: 030 32299501
Mail: schlichtungsstelle@bv-bff.de