Veranstaltungen

  • 13.08.2021, 10 – 14 Uhr – Aktionstag “Vergewaltigung und sexualisierte Gewalt”, Elvis-Presley-Platz in Friedberg
  • 29.04.2020, 9.30 – 17 Uhr – Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung – Ärztliche Fortbildung 2020 im Haus am Dom in Frankfurt/Main (online)
  • 09.01.2020, 19.30 Uhr im Frauen-Notruf – Infoabend Entspannungskurs “Autogenes Training – Die Kunst im Alltag zu entspannen”
  • 24.01.2019, 19.30 Uhr im Frauen-Notruf – Infoabend Entspannungskurs “Progressive Muskelentspannung”
  • 29.11.2018, 9.3o – 15.oo Uhr im Kreishaus in Friedberg – “Heartbeat – sexuelle Gewalt unter Jugendlichen”
  • 16.10.2018, 18 Uhr – Vernissage “Kunst zu Gewalt gegen Frauen” – Ehemaliges Landratsamt in Büdingen
  • 03.09.2018, 18 Uhr – Vernissage “Kunst zu Gewalt gegen Frauen” – Kreishaus Friedberg
  • 26.10.2017, 19.30 Uhr im Frauen-Notruf – Informationsabend “Die Kunst im Alltag zu entspannen – Entspannungskurs für Frauen”
  • 25.09.2017, 18 – 21 Uhr – Frauenbilder in unterschiedlichen Kulturen aus der Reihe “Miteinander Leben gestalten / Interkulturelle Woche”
  • 04.09.2017, 19 – 20:30 Uhr im Frauen-Notruf “Impulsvortrag: Blockaden nachhaltig lösen”
  • 26.08.2017, 10 – 15 Uhr in Butzbach “Selbsthilfe- und Informationsmeile”
  • 12.08.2017, 19 – 23 Uhr in Staden/Florstadt “Blue(s) statt Braun”
  • 12.08.2017, 14 – 17 Uhr in Nidda “Fest der Kulturen”
  • 31.10.2016 Veranstaltung der DB Station & Service AG – Auf der Veranstaltung sollen die geplanten Umbaumaßnahmen des Friedberger Bahnhofes vorgestellt werden. Es wäre wichtig, dass vor allem diejenigen, die Wissen und Erfahrungen zum Thema Barrieren und Barrierefreiheit haben, sich die Unterlagen anschauen und auch zur Veranstaltung kommen! Hier gibt es evtl. die Möglichkeit, dass geplante bauliche Maßnahmen noch veränderbar sind.
  • 29.06.2016 “Aktionstag Friedberger Bahnhof”
  • 17.03.2016, 18 Uhr – Vortrag und Diskussion: Nein heißt Nein! Sexuelle Übergriffe – Rechtslage und Reformbedarf in Deutschland, Referentin: Prof. Dr. Sibylla Flügge, Frankfurt University of Applied Science, Ort: Kreishaus Friedberg
  • 07.03.2015, 15 – 17 Uhr bei der “FAB gGmbH in Friedberg”: World Frauen Café 2016 mit dem Thema Menschenrechte – auch für Frauen? Christa Mansky vom Frauen-Notruf Wetterau wird im Rahmen der Diskussionsveranstaltung über verschiedene Gewaltformen berichten und die Unterstützungsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene Frauen im Wetteraukreis vorstellen.
  • 03.03.2016 – ‘Qualifiziert.Vernetzt’ – eine Veranstaltung für Fachkräfte aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und des Gewaltschutzes in Hessen


Pressemitteilungen

Keine Gleichberechtigung ohne Gewaltfreiheit und keine Gewaltfreiheit ohne Gleichberechtigung (13.03.2019)

Pressemitteilung des Frauen-Notrufs Wetterau e.V. als Nachtrag zum 8. März, dem Internationalen Frauentag

Jedes Jahr treten Frauen weltweit am 8. März für ihre Rechte und für ein gewaltfreies Leben ein. Sie erhalten dabei mittlerweile Rückenwind von der Istanbul-Konvention. Das Übereinkommen des Europarats benennt Gewalt gegen Frauen und Mädchen als eine Hauptursache für die mangelnde Gleichberechtigung und fordert umfassende Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Diskriminierung.

Der Aussage des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) zum 8. März: „Gewaltfreiheit geht nicht ohne Gleichberechtigung, beides aber auch nicht ohne ausreichend Geld für Hilfsangebote.“, stimmt der Frauen-Notruf Wetterau e.V. zu.

Der Frauen-Notruf Wetterau ist als Beratungs- und Interventionsstelle in der Stadt Nidda die einzige Fachberatungsstelle zu Gewalt gegen Frauen im Ostkreis der Wetterau. Der Frauen-Notruf Wetterau setzt sich seit mehr als 30 Jahren gegen Gewalt an Frauen und Mädchen ein und bietet schnelle Hilfe und Beratung bei aktuellen oder zurückliegenden Gewalterfahrungen. Grundlage der Arbeit ist die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt und deren Ausprägungen.

Ebenso lange arbeitet der Verein jedoch mit viel zu geringen Ressourcen und am Rande seiner Kapazitäten. Die Arbeit wurde lange Jahre hauptsächlich ehrenamtlich geleistet, da dem Verein kaum Gelder zur Verfügung standen. Auch heute wird noch ehrenamtliche Arbeit geleistet und die Finanzierung ist nicht ausreichend und auf Dauer nicht gesichert. Dazu der bff: „Es mangelt an Anerkennung der Arbeit. Sehr viele Beratungsstellen haben nur zwei oder noch weniger Personalstellen. Vielerorts gibt es gar keine Beratungsstelle. Frauen und Mädchen müssen oft auch in akuten Situationen Wartezeiten oder lange Wege in Kauf nehmen, um Hilfe zu bekommen.“

Der bff setzt sich für eine deutschlandweite sichere Finanzierung der Beratungsstellen ein. Finanzielle Zuschüsse für den Frauen-Notruf Wetterau e.V. werden für mehr Planungssicherheit, Beratungen, Präventionsarbeit und Schulungen benötigt.

Frauen-Notruf Wetterau e.V. / Nidda legt Jahresbericht 2016 vor (18.7.2017)

Die Zahlen belegen – die Arbeit der einzigen Fachberatungsstelle zu Gewalt gegen Frauen im Ostkreis ist von großer Wichtigkeit!
Im Wetteraukreis leben ca. 155.000 Frauen, davon ca. 14.000 schwerbehinderte Frauen. Jede zweite bis dritte Frau wird mindestens einmal im Leben Opfer von körperlicher und / oder sexualisierter Gewalt, Frauen mit Behinderung sind doppelt so häufig von Gewalt betroffen. Die Beratungs- und Interventionsstelle im Ostkreis wurde im Jahr 2016 von 274 Frauen aufgesucht. Das Angebot der Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung wurde 2016 laut den statistischen Daten mit und ohne polizeiliche Anzeige von 21 Frauen genutzt. Auffällig ist hier die hohe Anzahl an jungen Frauen. Diese Zahlen zeigen wie wichtig der Erhalt und die Sicherstellung der Beratung für alle Frauen und Mädchen ist, dies erleben die Mitarbeiterinnen des Frauen-Notrufs fast täglich. Und genau darin sieht der Verein Frauen-Notruf Wetterau e.V., der bald sein 30-jähriges Jubiläum feiert, seinen Arbeitsschwerpunkt – in der Beratung und Unterstützung von Frauen und Mädchen, die Gewalt erfahren haben. Dabei sieht das Team des Frauen-Notrufs e.V. die Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen sowie die bestehenden intensiven Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen mit anderen Fachkräften, Institutionen, Politikern und dem Wetteraukreis als ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Auch sieht sich der Verein in seiner Funktion als Beratungs- und Interventionsstelle sowie Koordinierungs-stelle für die Akutversorgung nach Vergewaltigung als Ansprechpartner für andere Behörden und Einrichtungen. Eine wesentliche Grundlage für die Gewährleistung von nachhaltigem Gewaltschutz für Frauen und Mädchen und die grundsätzliche Stärkung ihrer Stellung in der Gesellschaft sehen die Mitarbeiter*innen des Frauen-Notrufs in einer kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit. Die Sensibilisierung zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen im Einsatz für gesellschaftliche Veränderung ist weiterhin von hoher Bedeutung. Ein Ergebnis konnte nach jahrelangen Diskussionen und Forderungen der Frauenverbände, Frauennotrufe und Menschenrechtsorganisationen 2016 begrüßt werden: Die Neuregelungen zur Reform des Sexualstrafrechts, die am 10. November 2016 in Kraft getreten sind. Mehr Informationen zu dieser wichtigen Entwicklung zur sexuellen Selbstbestimmung sind im Jahresbericht des Vereins zu lesen.
Im Besonderen beschäftigte das Team des Frauen-Notrufs 2016 die Öffnung von Zugangswegen der Beratungsstelle für alle Frauen und Mädchen. Damit meint der Frauen-Notruf Frauen und Mädchen jeglicher kulturellen, ethnischen und sozialen Herkunft, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, egal welchen Alters und welcher Lebensform, Frauen und Mädchen mit oder ohne Behinderung. Die Lebensbedingungen und Bedürfnisse behinderter sowie geflüchteter Frauen erfordern andere Zugangswege. So führte der Verein zum Beispiel eine Informationsveranstaltung und Schulungen für ehrenamtliche Helfer*innen der Flüchtlingshilfe zu den Handlungsoptionen zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder durch. Diese wurden gemeinsam mit dem Arbeitskreis „Runder Tisch gegen Häusliche Gewalt im Wetteraukreis“ organisiert. Weitere Veranstaltungen für und mit Mitarbeiter*innen aus Flüchtlingseinrichtungen hinsichtlich gemeinsam koordinierter Handlungsketten wurden geplant. Das Ziel einer selbstbestimmten Nutzung von Beratungsstellen von Frauen mit Behinderung wurde durch zwei Aktionstage am Friedberger Bahnhof verfolgt. Unter großer Beteiligung der Öffentlichkeit und gemeinsam mit dem Suse-Netzwerk wurde der barrierefreie Umbau des Friedberger Bahnhofes gefordert. Die formulierten barrierefreien Faktoren sollen nun als bald in das zu erwartende Planfeststellungsverfahren zum Umbau einfließen. Wichtig war den Mitarbeiterinnen des Frauen-Notrufes hinsichtlich der Öffnung für Frauen und Mädchen mit Behinderung auch die barrierefreie Gestaltung der Homepage sowie die Übersetzung des Frauen-Notruf Flyers in Leichte Sprache. Über viele weitere Arbeitsinhalte in 2016 und auch über die Ziele für 2017 des Frauen-Notrufs kann nun im vorliegenden Jahresbericht nachgelesen werden. Dieser ist zum einen auf der barrierefreien Homepage unter www.frauennotruf-wetterau.de zu finden oder kann über den Frauen-Notruf direkt angefordert werden.
Insgesamt war 2016 ein ereignis- und arbeitsreiches Jahr. Ohne die Finanzierung durch Land, Kreis, der Kommunen und Gemeinden sowie vielen weiteren Unterstützer*innen wäre diese Arbeit nicht möglich – dafür möchte der Frauen-Notruf und sein Vorstand Danke sagen und hofft auf eine Fortführung und Stärkung durch alle bisherigen und neue Förderer*innen. Denn auch die Ziele für 2017 sind jahresfüllend und wichtig. Der Ausbau und die Öffnung der Beratungsstelle in Nidda für alle Frauen und Mädchen wird auch 2017 ein wesentliches Ziel sein.
Der Frauen-Notruf hat seine Beratungsstelle in Nidda, Hinter dem Brauhaus 9, und ist täglich von 9 bis 13 Uhr sowie mittwochs von 15 bis 19 Uhr erreichbar. Nach Absprache können Beratungen auch außerhalb der Öffnungszeiten und andernorts erfolgen. Die Beratung ist kostenfrei. Kontaktaufnahme ist unter 06043/4471 oder per E-Mail an info@frauennotruf-wetterau.de möglich.

Die Mitteilungspflicht in Fällen häuslicher oder sexueller Gewalt ist abgeschafft – Der Frauen-Notruf Wetterau e.V. begrüßt das neue Gesetz! (24.4.2017)

Waren Ärzte*innen/Therapeut*innen vorher verpflichtet Informationen an die Krankenkassen zu übermitteln, um Regressforderungen an Täter stellen zu können, darf dies jetzt nur noch nach eindrücklicher Einwilligung der Patient*innen/Betroffenen geschehen. Dabei ist es unrelevant, ob es sich um einen Fremd- oder Beziehungstäter handelt.
Gewalterfahrungen gehen mit Ohnmachtsgefühlen und Fremdbestimmung einher; umso wichtiger ist es gerade im Rahmen der Betreuung nach erfahrener Gewalt durch qualifizierte Fachkräfte die Betroffenen im Recht auf Selbstbestimmung zu stärken – Wer, wann, wieviel von der eigenen erfahrenen Gewalt wissen darf/soll – diese Entscheidung gibt den betroffenen Frauen die Option einer zurück gewonnenen Steuerung ihres eigenen Lebensgeschehens. Das ist für die Bewältigung der erfahrenen Gewalt von immenser Bedeutung.
Der Frauen-Notruf Wetterau e.V. sieht einen weiteren wesentlichen Aspekt: Das Wissen über die Gewalttat, die Weitervermittlung der Informationen und die daraus geltend gemachten Regressansprüche durch die Krankenkasse produzierten nicht selten erneut Gewalt gegenüber dem Opfer. Diese Gefährdung ist jetzt eingedämmt.
Mit der Abschaffung der Mitteilungspflicht ist die Gewährleistung einer vertraulichen und adäquaten Unterstützung für von Gewalt betroffene Menschen möglich. Sie gilt für alle Formen von Gewalt und die dadurch verursachten Gesundheitsschäden. Der Begriff der „Misshandlung“ ist auch psychisch zu verstehen.
Das neue Gesetz ist am 11. April 2017 in Kraft getreten. Die Forderungen vieler Vereine, Verbände und Institutionen, die mit Betroffenen von Misshandlung und sexueller Gewalt im Kontakt sind, haben Wirkung gezeigt.

Die Starke Suse – MÄDCHEN UND FRAUEN STÄRKEN (12.01.2017)

Beratungsstellen des Wetterauer Netzwerk „Suse – sicher und selbstbestimmt. Frauen und Mädchen mit Behinderung stärken.“ wollen behinderte Mädchen und Frauen in ihrem Selbstbewusstsein stärken und ihnen Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bei Grenzverletzungen aufzeigen. Dieses Projekt wird vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gefördert und startet im Januar 2017. Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen Frauen-Notruf-Wetterau e.V., Wildwasser Wetterau e.V. und der Behindertenhilfe wollen in Kooperation mit (Wohn-) Einrichtungen, Werkstätten und Schulen vor Ort dazu Workshops für Mädchen und Frauen anbieten. Das Angebot ist kostenfrei und freiwillig.
Inhalte der Workshops sind v.a. die Sensibilisierung für Grenzverletzungen und Gewalt und das Erproben verbaler und non-verbaler Selbstbehauptung anhand Rollenspielen etc. Auch besteht bei Bedarf die Möglichkeit einer Kurzberatung. Informationen zu den Zugangswegen der regionalen Beratungsstellen werden vermittelt und es können erste persönliche Kontakte zu den Mitarbeiterinnen geknüpft werden.
Ziel des Projekts ist auch die enge Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen der jeweiligen Einrichtungen, die nach Ablauf der Workshops auch weiterhin als Vermittlerin zu den Beratungsstellen tätig sein kann. Weitere Angebote für die Einrichtungen sind vorgesehen – so die Begleitung zur Sensibilisierung im Umgang mit Gewalt in der Einrichtung, Fortbildung der Mitarbeiterinnen sowie Beratung zum Kinderschutz §8, 8b SGB 8 und supervisorische Fallbesprechungen.
Für Anmeldungen zu den Workshops sowie bei weiteren Informationsbedarf nehmen Sie Kontakt mit Wildwasser Wetterau e.V. unter 06031/ 64000, info@wildwasser-wetterau.de oder unter Frauen-Notruf Wetterau e.V. 06043/4471, info@frauennotruf-wetterau.de auf.

Die erfolgreiche Arbeit des Suse-Netzwerkes wird weitergeführt (2.12.2016)

Das Projekt „Suse – sicher und selbstbestimmt. Frauen und Mädchen mit Behinderung stärken“ steht kurz vor dem Ende seiner Projektlaufzeit. Alle Mitwirkenden des Suse-Netzwerkes sind sich jedoch einig – es gibt noch viel zu tun, wir machen weiter. Somit wird die Arbeit zur Prävention und zur Unterstützung von behinderten Frauen und Mädchen, die Gewalt erleben oder erlebt haben, in der Modellregion Wetterau weitergeführt. Der Frauen-Notruf Wetterau e.V. initiierte das Projekt in der Wetterau und leitete dieses von 2014 – 2016. Nun steht das Suse-Netzwerk in der Wetterau auf eigenen Beinen. Die Teilnehmer_innen aus 12 verschiedenen Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Behindertenselbsthilfe und dem Gewaltschutzbereich arbeiten gleichberechtigt und verantwortlich miteinander.
In den vergangenen drei Jahren hat das Suse-Netzwerk viel erreicht. Stärkend und bereichernd war der regelmäßige Austausch, aus dem vielfältige Projektideen entstanden sind. Insbesondere die Aktionen zum barrierefreien Bahnhof Friedberg erfuhren große Wirksamkeit. Derzeit formulieren Frauen des Netzwerks zur Vorlage innerhalb des Planfeststellungverfahrens der Dt. Bahn konkrete Faktoren zum barrierefreien Umbau des Friedberger Bahnhofs 2018.
Nach Beantragung durch Wildwasser Wetterau e.V. sind für das nächste Jahr mit finanzieller Unterstützung durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration Präventionsworkshops zur Sensibilisierung und Stärkung bei Grenzverletzungen sowie zu Informationen zum Hilfesystem in der Wetterau geplant. Die Workshops richten sich an Frauen und Mädchen mit Behinderung in Werkstätten, Schulen und (Wohn-)Einrichtungen der Behindertenhilfe. Die Konzeptentwicklung und Durchführung wird von Mitarbeiterinnen aus der Behindertenhilfe und Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen Wildwasser und Frauen-Notruf erarbeitet.
Ebenfalls in Planung ist die Erstellung einer inklusiven Landkarte für den Wetteraukreis. Mit Hilfe eines Fragebogens sollen unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit Daten erhoben werden. Befragt werden sollen relevante Anlaufstellen wie Behörden, Beratungsstellen, Ärzte und Ärztinnen, Therapeuten und Therapeutinnen, und Anwälte und Anwältinnen und viele mehr. Die Ergebnisse sollen dann auf einer digitalen Landkarte für alle zugänglich gemacht werden.
Das Suse-Netzwerk freut sich über die Mitarbeit von weiteren Interessierten. Besonders sind auch Expertinnen und Experten in eigener Sache willkommen.
Kontakt können Sie gerne aufnehmen unter info@frauennotruf-wetterau.de oder Telefon: 06043 4471. Fax: 06043-4473.

„Das neue Sexualstrafrecht“ (10.11.2016)

Nach jahrelangen Debatten und Forderungen der Frauenverbände und Menschenrechts- organisationen war es soweit: Die Neuregelungen zur grundlegenden Reform des Sexualstrafrechts treten am 10.11.2016 in Kraft. „Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland“, so Katja Grieger, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Frauen gegen Gewalt e.V.

Was ist neu?
Mit dem neuen Gesetz ist ein sexueller Übergriff schon dann strafbar, wenn er gegen den Willen einer Person ausgeführt wird. Es kommt nicht mehr darauf an, ob eine betroffene Person sich gegen den Übergriff körperlich gewehrt hat oder warum ihr das nicht gelungen ist. Auch wird ein sexueller Übergriff auf Menschen, die sich nicht wehren können künftig nicht mehr weniger bestraft als der sexuelle Missbrauch von Personen, die sich wehren können. Damit wurde mit dem neuen Gesetz endlich eine Gleichstellung des Schutzes von Mädchen und Frauen mit und ohne Behinderung beschlossen. (Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung)
Weiterhin ist neu, dass der Grundsatz „Nein heißt Nein!“ eingeführt wurde. Künftig reicht ein „Nein“ aus, damit sexualisierte Gewalt bestraft werden kann. Damit wurde der Forderung eines breiten Bündnisses von Frauenverbänden Rechnung getragen. (Weibernetz)
Gleichzeitig wird mit dem neuen Gesetz ein neuer Straftatbestand der sexuellen Belästigung (z.B. das Anfassen am Po oder Busen) eingeführt. Dadurch sind in Zukunft auch Übergriffe strafbar, die vorher nicht als schlimm befunden wurden. Dafür haben behinderte Frauen seit mehr als 20 Jahren gekämpft!

Wichtig zu wissen: Alle Übergriffe die vor dem 10.11.2016 verübt wurden, werden noch nach dem alten Gesetz behandelt.
Mit der Änderung des neuen Sexualstrafrechts ist nun auch eine Umsetzung der Istanbuler Konvention hergestellt (alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen werden unter Strafe gestellt) und wird von allen Frauenvereinigungen und –verbänden sehr begrüßt! Eine Umsetzung innerhalb der Strafverfahren sowie erste Erfahrungen müssen abgewartet werden. Immer noch gibt es viele Gerechtigkeitslücken. Selbstbestimmung sollte nicht nur gesetzlich bestimmt und definiert (benannt) werden, sondern auch im Strafverfahren und Gerichtssaal gelebt werden!
Der Frauen-Notruf Wetterau wird sich in diesem Sinne auch weiterhin für einen umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung einsetzen!

Gegen Gewalt – Mädchen und Frauen mit Behinderung stärken – auch 2016 ein Thema im Wetteraukreis! (22.3.2016)

Nidda/Karben – Am 17.2.2016 ist das Wetterauer Netzwerk Suse (Sicher und Selbstbestimmt. Mädchen und Frauen mit Behinderung stärken) mit seinem ersten Treffen ins neue Jahr gestartet. Diesmal hatte das BBW Südhessen die Teilnehmer_innen der 12 Einrichtungen aus den Bereichen der Behindertenhilfe und des Gewaltschutzes in seinen Räumen empfangen. Das Suse-Netzwerk hat zum Ziel, die Bereiche der Behindertenhilfe, der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung und des Gewaltschutzes zusammenzubringen und durch die Zusammenarbeit und den Austausch einen besseren Schutz vor Gewalt für Mädchen und Frauen mit Behinderung zu bewirken.
Als externe Expertin war diesmal Rita Schroll vom Hessischen Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung, beim Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen e. V., eingeladen. Frau Schroll gab in einem interessanten Vortrag Einblicke in ihre vielfältige und engagierte Arbeit im Rahmen des Koordinationsbüros. Zu den vielfältigen Angeboten des Büros gehören unter anderem die direkte Beratung von Frauen mit Behinderung und ihre Angehörigen, Fortbildungen und Vorträge, Veröffentlichungen, Lobbyarbeit und das Informieren von Journalist_innen, Fachkräften und Politiker_innen. Nähere Informationen zur Arbeit des Hessischen Koordinationsbüros für Frauen mit Behinderung unter: www.hkfb.de.
Im Anschluss berichteten Mitarbeiter_innen des Netzwerkes über bisherige Inhalte und über die Früchte, die die Zusammenarbeit seit seiner Entstehung Ende 2014 bereits getragen hatte.
Es wurde deutlich, dass allseits ein großes Interesse an dem regelmäßigen Austausch bestand. Das zeigte sich auch daran, dass sich das Netzwerk im vergangenen Jahr ganze sieben Mal getroffen hatte. Beispielsweise wurde berichtet, wie durch das Netzwerk bereits auf kurzem Wege eine Zusammenarbeit des Frauen-Notrufs und einer Einrichtung ermöglicht wurde, nachdem Teilnehmer_innen der Einrichtung Übergriffe erlebt hatten. Eine andere Mitarbeiterin des Suse-Netzwerks hatte sich, angeregt durch das Netzwerk für die Barrierefreiheit in ihrer Einrichtung eingesetzt und den Umbau der Toiletten bewirken können.
Beim kommenden Netzwerktreffen im April sollen die Arbeitsschwerpunkte des Netzwerkes für das Jahr 2016 geplant werden.
Das Suse-Netzwerk freut sich über weitere Interessierte aus den Bereichen der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung, der Behindertenhilfe und des Gewaltschutzbereiches. Diese können sich an den Frauen-Notruf Wetterau wenden (Tel.: 06043-4471, E-Mail: info@frauennotruf-wetterau.de , Homepage: www.frauennotruf-wetterau.de).
Für weitere Nachfragen wenden Sie sich gerne an uns.

Herr Maas – ein Nein muss reichen. Für eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts (23.2.2016)

Der Frauen-Notruf Wetterau machte bereits im vergangenen Jahr darauf aufmerksam, dass viele sexualisierte Übergriffe bislang in Deutschland nicht strafbar sind, weil die derzeitige Rechtslage gravierende Schutzlücken aufweist. So bleiben beispielsweise Vergewaltigungen, in denen der Täter keine Gewalt anwenden musste, weil die betroffene Frau keine Gegenwehr leistete, in der Regel straffrei. Nicht zuletzt deshalb wird nur ein Bruchteil der Taten der Polizei gemeldet und in weniger als zehn Prozent der angezeigten Fälle findet eine Verurteilung statt.
Weil diese Rechtslage auch internationalen Menschenrechtsverträgen widerspricht, wurde Deutschland aufgefordert, seine nationale Gesetzgebung anzupassen. Infolge dessen hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Gesetzentwurf zur Reform vorgelegt, der die Schutzlücken schließen soll. „Der Gesetzentwurf geht aber nach wie vor davon aus, dass Betroffene sich im Normalfall körperlich zur Wehr setzen. Diese Grundannahme ist schlicht falsch und stellt eine Erwartung dar, die viele Betroffene nicht erfüllen können.“ sagt Katja Grieger vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff).
Somit würden Täter weiterhin systematisch straffrei bleiben auch wenn sie sich über den erklärten Willen – ein klares Nein – hinwegsetzen. Diese Tatsache wird auch nicht durch die im Gesetzentwurf formulierten Ausnahmen verändert, unter denen eine sexuelle Handlung auch dann strafbar ist, wenn Betroffene zu Gegenwehr nicht in der Lage waren.
Der Frauen-Notruf Wetterau schließt sich der Forderung des bff an, nach einem Sexualstrafrecht, das auf fehlendes Einvernehmen abstellt, anstatt auf die Frage, ob Betroffene sich hätten wehren können und warum ihnen dies nicht gelungen ist. „Nicht das Verhalten des Opfers sondern allein das Verhalten des Täters muss für die Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs entscheidend sein“, betont Christa Mansky vom Frauen-Notruf Wetterau.

Die Forderung nach einer grundlegenden Reform des Sexualstrafrechts teilen auch die mehr als 100.000 Unterstützer/innen der Online-Petition „Nein heißt nein“! auf change.org. Der FrauenNotruf Wetterau ruft weiter dazu auf, die Petition zu unterzeichnen und zu verbreiten:
https://www.change.org/p/heikomaas-schaffen-sie-ein-modernes-sexualstrafrecht-neinheisstnein

Wir fordern dass die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland endlich umfassend geschützt wird!

Stellungnahme zu den aktuellen Geschehnissen um die Silvesternacht in Köln (13.01.2016)

Gewalt gegen Frauen passiert täglich!
Gewalt gegen Frauen – auch ein deutsches Problem!
Durch das mediale Bekanntmachen der Geschehnisse in der Silvesternacht in Köln hat sexualisierte Gewalt ein Maß an öffentlicher Aufmerksamkeit erhalten, wie es sonst nur selten der Fall ist. Als Frauen-Notruf haben wir täglich mit sexualisierter und anderen Formen von Gewalt gegen Frauen zu tun und freuen uns natürlich, wenn diese Problematik eine derartige Präsenz im gesellschaftlichen Bewusstsein erlangt. Leider war die Berichterstattung von Anfang an so, dass die Empörung vor allem dadurch ermöglicht wurde, dass die Täter vermeintlich nicht deutscher Herkunft und aus muslimischen Ländern seien. Schon vor der Silvesternacht in Köln wurde in öffentlichen Diskussionen Gewalt gegen Frauen und sexistische Diskriminierung oft ausschließlich als Problem „muslimischer Kulturen“ diskutiert. Die Ereignisse dienen wohl vielen als die Bestätigung dieses Denkens. Die Diskussionen um Verschärfungen von Asylgesetzgebung schlagen in eben diese Kerbe und instrumentalisieren die Vorfälle für eine politische Agenda gegen geflüchtete Menschen. Wir wissen durch unsere jahrzehntelange Erfahrung, dass Gewalt gegen Frauen ein gesellschaftliches Problem ist, auch in Deutschland und auch unter der nichtmuslimischen Mehrheit der Deutschen. Jede zweite bis dritte Frau in Deutschland erlebt im Laufe ihres Lebens körperliche und/oder sexualisierte Gewalt. Diese Gewalt zu bekämpfen wird nicht gelingen indem das Problem ausgelagert und auf „die Anderen“ projiziert wird. Wir freuen uns daher über den Aufruf #ausnahmslos (ausnahmslos.org) den Feministinnen ins Leben gerufen haben. Wir hoffen dass durch solche fundierten und tatsächlich auf das Thema Gewalt gegen Frauen fokussierten Beiträge ernsthafte, themenbezogene Debatten angestoßen werden.
Eine Veränderung des deutschen Sexualstrafrechts fordern FrauenNotrufe und Frauenberatungsstellen seit langem. Mit unserem Bundesverband (bff), haben wir dazu im vergangenen Jahr im Rahmen der Kampagne „Vergewaltigung verurteilen“ konkrete Forderungen an die Politik gestellt. Auch der vor kurzem veröffentlichte aktuelle Gesetzentwurf bleibt leider unserer Einschätzung nach weit entfernt von dem eigentlich zu fordernden Nein heiß Nein und entspricht nicht den Anforderungen der Istanbul-Konvention."