Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist leider alles andere als ein Einzelfall. Laut einer Umfrage des Bundesfamilienministeriums gaben 93% der befragten berufstätigen Frauen an, schon einmal sexuelle Belästigung erlebt zu haben. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann unabhängig von Branche und beruflicher Position stattfinden.

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, wenn „ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt wird, dass die Würde der betreffenden Person verletzt“ (AGG, § 3, Abs. 4).

Demnach ist Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
• Eine Aufforderungen zu sexuellen Handlungen,
• sexuell bestimmte körperliche Berührungen
• Bemerkungen sexuellen Inhalts
• das Zeigen und sichtbare Anbringen von durch Betroffene abgelehnte pornografische Darstellungen
• taxierende Blicke
• unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht
• Androhung beruflicher Nachteile bei sexueller Verweigerung
• Versprechen beruflicher Vorteile bei sexuellem Entgegenkommen
• Vergewaltigung
wenn diese Handlungen am Arbeitsplatz oder während der Arbeitszeit stattfinden.

Sexuelle Belästigung wird meist bewusst und gezielt ausgeübt. Das Ziel ist Macht über die Betroffene auszuüben.
Der_die Arbeitgeber_in ist gesetzlich dazu verpflichtet seine_ihre Angestellten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Dabei muss er_sie den Vorfall ernst nehmen und darf ihn nicht verharmlosen. Es ist egal ob der_die Täter_in Vorgesetzte_r, Kolleg_in oder Kund_in ist. Die Konsequenzen können bis zur Kündigung bei Kolleg_innnen und Hausverbot bei Kund_innen reichen.

Was können Sie tun?

• Nehmen Sie Ihre Gefühle ernst und reagieren Sie.
• Sagen Sie der Person, dass Sie sich durch deren Verhalten belästigt fühlen und dass Sie das nicht mehr wollen.
• Kündigen Sie Konsequenzen an, falls sich das Verhalten nicht ändert.
• Schreiben Sie auf, was Ihnen widerfährt, sammeln Sie die Fakten.
• Informieren Sie ihre_n Arbeitgeber_in. Diese_r ist verpflichtet Sie vor sexuellen Übergriffen zu schützen.
• Sollte der_die Arbeitgeber_in nicht reagieren oder selbst der_die Täter_in sein, dann holen Sie sich Unterstützung!
(Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes, November 2011)

Informationsvideos

Video: Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?
Video: Was kannst du gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz tun?

Nehmen Sie die Hilfe und Beratung des Frauen-Notrufes Wetterau e.V. in Anspruch.