Pressemitteilung: Herr Maas – ein Nein muss reichen. Für eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts

Frauennotruf Wetterau

Der Frauen-Notruf Wetterau machte bereits im vergangenen Jahr darauf aufmerksam, dass viele sexualisierte Übergriffe bislang in Deutschland nicht strafbar sind, weil die derzeitige Rechtslage gravierende Schutzlücken aufweist. So bleiben beispielsweise Vergewaltigungen, in denen der Täter keine Gewalt anwenden musste, weil die betroffene Frau keine Gegenwehr leistete, in der Regel straffrei. Nicht zuletzt deshalb wird nur ein Bruchteil der Taten der Polizei gemeldet und in weniger als zehn Prozent der angezeigten Fälle findet eine Verurteilung statt.
Weil diese Rechtslage auch internationalen Menschenrechtsverträgen widerspricht, wurde Deutschland aufgefordert, seine nationale Gesetzgebung anzupassen. Infolge dessen hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Gesetzentwurf zur Reform vorgelegt, der die Schutzlücken schließen soll. „Der Gesetzentwurf geht aber nach wie vor davon aus, dass Betroffene sich im Normalfall körperlich zur Wehr setzen. Diese Grundannahme ist schlicht falsch und stellt eine Erwartung dar, die viele Betroffene nicht erfüllen können.“ sagt Katja Grieger vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff).
Somit würden Täter weiterhin systematisch straffrei bleiben auch wenn sie sich über den erklärten Willen – ein klares Nein – hinwegsetzen. Diese Tatsache wird auch nicht durch die im Gesetzentwurf formulierten Ausnahmen verändert, unter denen eine sexuelle Handlung auch dann strafbar ist, wenn Betroffene zu Gegenwehr nicht in der Lage waren.
Der Frauen-Notruf Wetterau schließt sich der Forderung des bff an, nach einem Sexualstrafrecht, das auf fehlendes Einvernehmen abstellt, anstatt auf die Frage, ob Betroffene sich hätten wehren können und warum ihnen dies nicht gelungen ist. „Nicht das Verhalten des Opfers sondern allein das Verhalten des Täters muss für die Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs entscheidend sein“, betont Christa Mansky vom Frauen-Notruf Wetterau.

Die Forderung nach einer grundlegenden Reform des Sexualstrafrechts teilen auch die mehr als 100.000 Unterstützer/innen der Online-Petition „Nein heißt nein“! auf change.org. Der FrauenNotruf Wetterau ruft weiter dazu auf, die Petition zu unterzeichnen und zu verbreiten:
https://www.change.org/p/heikomaas-schaffen-sie-ein-modernes-sexualstrafrecht-neinheisstnein

Die Stellungnahme des bff zum Gesetzentwurf kann hier heruntergeladen werden: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/nachricht/stellungnahme-des-bff-zum-referentenentwurf-bundesministerium-der-justiz-und-fuer-verbraucherschutz-zur-reform-des-sexualstrafre.html

Wir fordern dass die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland endlich umfassend geschützt wird!