Ein Nein muss reichen!

Frauennotruf Wetterau

Zum aktuellen Stand um die Reform des Sexualstrafrechts

  • Im Bundeskabinett wurde am 16.März 2016 ein vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Maas vorgelegter Gesetzesentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts beschlossen.
  • Nun muss der Bundestag im Weiteren über den Entwurf beraten.
  • Der Bundesrat hat am 18.März 2016 einen Entschließungsantrag gefasst, in dem er die Bundesregierung bittet, die Strafbarkeit bei Sexualdelikten nicht von der Anwendung von Gewalt abhängig zu machen. Vielmehr müsse das fehlende Einverständnis der Betroffenen Anknüpfungspunkt der Strafbarkeit sein. Es gelte der Grundsatz “Nein-heißt-Nein”.
  • Der Bundestag ist also auch explizit dazu aufgefordert zu prüfen, ob nicht doch grundlegendere Veränderungen im Sinne einer Nein-heißt-nein Regelung notwendig sind.

Auch wir vom Frauen-Notruf Wetterau, sowie unser Bundesverband der bff und viele andere sind der Überzeugung, dass die Reform nicht weit genug geht. Ein grundlegender Paradigmenwechsel muss her. Ein Nein muss reichen!

Weitere Informationen:

Unterschreiben Sie die Online-Petition des bff an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Maas: Schaffen Sie ein modernes Sexualstrafrecht. Nein heißt nein.