Appell an die Landesregierung: Keine Gewaltbekämpfung mit der Gießkanne

Frauennotruf Wetterau

Die Istanbul-Konvention verpflichtet zu einem Paradigmenwechsel, damit endlich alle Frauen in Hessen ohne Gewalt leben können.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – kurz: Istanbul-Konvention – ist in Deutschland seit Februar 2018 geltendes Recht. Im kommenden Jahr soll erstmals der Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention überprüft werden. Für Hessen sehen wir noch erhebliche Mängel und Nachbesserungsbedarf. Deshalb appellieren wir an die Landesregierung, die Vorgaben der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen vorbehaltlos umzusetzen.
Die Hessische Landesregierung ist zur Umsetzung der Istanbul-Konvention verpflichtet und hat sich im Koalitionsvertrag dazu bekannt. Hessen hat in den letzten Jahren bereits die Finanzierung der Frauenhäuser und Beratungsstellen gegen häusliche und sexualisierte Gewalt verbessert und ein Programm zur Bekämpfung von Gewalt in patriarchalen Strukturen aufgesetzt. Das begrüßen wir. Den Vorgaben der Konvention wird das aber bei Weitem nicht gerecht.
Statt mit der Gießkanne hier und da den Gewaltschutz zu verbessern, fordern wir, dass das Land ein Gesamtkonzept zu Schutz, Bekämpfung, Prävention und effektiver Strafverfolgung von Gewalt gegen Frauen erstellt. Es muss ressortübergreifend von Sozial-, Justiz-, Kultus- und Innenministerium getragen und gelebt werden. Dazu gehört zwingend eine Koordinierungsstelle mit ausreichend finanziellen Ressourcen und weitgehendem politischen Mandat, um die Umsetzung der Konvention sicherzustellen. Die unabhängige Evaluierung der Maßnahmen ist dabei ebenfalls unabdingbar.
Jeden Tag versucht ein Mann in Deutschland seine (Ex)Partnerin umzubringen. Jede vierte Frau hat mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Partnerschaftsgewalt erlebt. Dennoch müssen hessische Frauenhäuser aus Platzmangel aktuell die Mehrheit der anfragenden Frauen abweisen. Die Personalkapazität in den Beratungsstellen ist nur unzureichend. Präventionsarbeit zur Vermeidung von Gewalt in der Partnerschaft liegt in Hessen überwiegend brach. Durch Eigenengagement bis zur Selbstausbeutung versuchen Mitarbeitende im Gewaltschutzsystem das auszugleichen und können dabei nur scheitern.
„Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen“, ist das Ziel der Istanbul-Konvention, wie es Artikel 1 festlegt. Die Konvention läutet einen Paradigmenwechsel im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt ein und macht gleichzeitig detaillierte Vorgaben zu Opferschutz, Prävention und effektiver Strafverfolgung von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen. Bislang haben Frauenorganisationen um Aufmerksamkeit für das Thema und um Ressourcen für ihre Arbeit gebeten. Mit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention ist Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung anerkannt. Damit ist es staatliche Kernaufgabe geworden, alle Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Dabei kann – und muss – die Landesregierung auf die Expertise der Frauenhäuser, Frauennotrufe, Beratungsstellen, Frauenorganisationen, Frauenbeauftragten, Wissenschaft und Runden Tische gegen Gewalt aufbauen.
Gemeinsam können wir die Vision der Istanbul-Konvention auch hier in Hessen verwirklichen. Wir sind bereit.
Unterzeichner*innen
Hessische LAG der feministischen Fachberatungsstellen gegen sexuelle Gewalt
Diözesanverband Mainz Arbeitskreis Täterberatung in Hessen
Prof. Dr. Ute Zillig, Frankfurt University of Applied Sciences Prof. Dr. em. Monika Simmel-Joachim, Hochschule RheinMain Prof. Dr. Kathrin Schrader, Frankfurt University of Applied Sciences