Istanbul-Konvention soll Frauen besser vor Gewalt schützen

Frauennotruf Wetterau

Frauen besser vor häuslicher und sexualisierter Gewalt schützen – das ist das Ziel des Übereinkommens des Europarats, der sogenannten Istanbul-Konvention, die am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten ist. Was sich dahinter verbirgt und wie die Konvention bei uns im Wetteraukreis umgesetzt werden kann, war Thema einer Veranstaltung im Kreishaus.

Der Fachdienst Frauen und Chancengleichheit des Wetteraukreises hatte gemeinsam mit dem Runden Tisch gegen Häusliche Gewalt zu der Veranstaltung eingeladen. 40 Vertreterinnen von Kommunen, Beratungs- und Interventionsstellen, Frauenhaus, Polizei und Justiz waren gekommen, um sich über das Übereinkommen zu informieren und über Handlungsmöglichkeiten nachzudenken.

Dass Häusliche Gewalt gegen Frauen auch im Wetteraukreis ein großes Thema ist, bestätigen nicht nur die Fallzahlen der Polizei. Auch die Plätze des Frauenhauses sind durchgängig voll vergeben.

Landrat Jan Weckler lobte die im Wetteraukreis bereits vorhandenen Hilfsangebote: „Dank der engagierten Arbeit des Frauen-Notrufs Wetterau, des Vereins Frauen helfen Frauen und der Beratungsstelle Wildwasser gibt es kompetente und verlässliche Hilfe. Dennoch gilt es nun zu überprüfen, wo weiterer Handlungsbedarf besteht“, so Weckler.

Die ehemalige Staatsanwältin Dagmar Freudenberg (Staatsanwältin i. R. und Mitglied im Deutschen Juristinnenbund) erläuterte in ihrem Vortrag die wichtigsten Punkte der 81 Artikel des Abkommens. Besonders betonte sie dabei die Verpflichtungen zur Prävention von Gewalt gegen Frauen. Gerade Mädchen und junge Frauen müssten hier in den Blick genommen werden.

Prävention kostet Geld. Geld, das überall knapp ist. Stellt man jedoch die Kosten dagegen, die Häusliche Gewalt für die Opfer und den Staat verursachen, so wird auch der volkswirtschaftliche Nutzen deutlich. Eine Studie des Institutes für Soziale Arbeit der Brandenburgischen Technischen Universität BTU Cottbus-Senftenberg kommt hier auf Gesamtkosten von mindestens 3,8 Milliarden Euro pro Jahr. Pro Person im erwerbsfähigen Alter ergeben sich Kosten von 74 Euro pro Jahr.

„Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht ist“, so Freudenberg, „jede Frau hat darauf rechtlichen Anspruch, unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort, Aufenthaltsstatus gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen.“

Doch genau daran mangelt es in der Praxis noch häufig. Für Frauen mit körperlichen Beeinträchtigungen ist es beispielsweise schwierig, einen Platz im Frauenhaus zu bekommen, da der überwiegende Teil der Schutzeinrichtungen in Hessen nicht oder nur teilweise barrierefrei ist. Auch Migrantinnen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und geflüchtete Frauen haben durch das derzeitige Aufenthalts- und Asylgesetz nur eingeschränkt Zugang zu den Hilfsangeboten.

Wer kümmert sich im Wetteraukreis um die Umsetzung?

Die Leiterin der hessischen Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Cornelia Schonhardt, sieht hierbei auch im „Runden Tisch gegen häusliche Gewalt“ einen wichtigen Akteur. „Die Runden Tische sind wichtige Ansprechpartner für die Landesregierung und Motor bei der Umsetzung der Konvention vor Ort“ so Schonhart. Hier sind die wesentlichen Akteure und Institutionen vernetzt. Nun geht es darum, die konkreten Bedarfe vor Ort zu erheben und die Angebote zu prüfen.
Foto und Artikel: Wetteraukreis.