Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung

Wenn Sie sexualisierte Gewalt erfahren haben, lassen Sie sich so bald wie möglich medizinisch versorgen!
Im Wetteraukreis können Sie dafür ins Hochwaldkrankenhaus in Bad Nauheim gehen. Dort gibt es auch die Möglichkeit die Spuren sichern zu lassen, falls Sie sich offen halten möchten, evtl. zu einem späteren Zeitpunkt Anzeige zu erstatten. Sie können sich aber auch einfach nur medizinisch versorgen lassen ohne die Spuren sichern zulassen.
Wenn Sie sofort Anzeige erstatten möchten, wenden Sie sich direkt an die Polizei.
Wenn Sie ohne medizinische Versorgung nur die Verletzungen an ihrem Körper dokumentieren lassen möchten, können sie sich auch an die Rechtsmedizin in Gießen wenden.

Flyer Soforthilfe nach Vergewaltigung

Hilfe nach Vergewaltigung in Leichter Sprache

Hilfe nach Vergewaltigung in anderen Sprachen


Direkt zu den jeweiligen Kapiteln:

Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim

Fachabteilung Gynäkologie, Gynäkologische Ambulanz

(Facharztzentrum, Treppe B)
Chaumontplatz 1
61231 Bad Nauheim
Tel. (0 60 32) 7 02-12 07
Fax (0 60 32) 7 02-11 40

Sprechzeiten:

8.00 –16.00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an die Interdisziplinäre Aufnahme (Notaufnahme)
Tel. (0 60 32) 7 02-24 08

Das Hochwaldkrankenhaus ist barrierefrei.

Wenn möglich, rufen Sie bitte vorher im Krankenhaus an, so können längere Wartezeiten vermieden werden.

Anfahrt:

Zurück zum Seitenanfang

Medizinische Versorgung ohne Strafanzeige

Frauen und Mädchen, die nach einer Vergewaltigung (zunächst) keine Strafanzeige stellen möchten, sollten sich dennoch unbedingt medizinisch versorgen lassen. Die medizinische Versorgung gibt betroffenen Frauen und Mädchen die Sicherheit, dass gesundheitliche Folgeschäden nicht unversorgt bleiben. Die behandelnden Ärztinnen/Ärzte untersuchen Sie vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. Sie werden über die Möglichkeit der Anzeigenerstattung informiert, aber nicht dazu gedrängt. Auch ihre Krankenkasse erhält keine Informationen über die Vergewaltigung.

Auf Wunsch haben Sie die Möglichkeit, Spuren und Beweismittel sichern zu lassen. Somit haben Sie die Chance, auch später noch eine Anzeige zu erstatten und Beweismaterial für ein Strafverfahren vorzulegen.

Die Untersuchung und medizinische Versorgung sind für Sie kostenfrei. Wenn Sie eine Sicherung der Spuren wünschen, erfolgt dies für Sie ebenfalls ohne Kosten. Die gesicherten Spuren werden für ein Jahr in der Rechtsmedizin in Gießen aufbewahrt. Für Minderjährige beginnt die einjährige Aufbewahrungsfrist mit dem 18. Lebensjahr. Im Wetteraukreis führt das Hochwaldkrankenhaus in Bad Nauheim die Akutversorgung nach Vergewaltigung durch. Auch Jungen und Männer werden vergewaltigt – für Sie gilt selbstverständlich auch das hier beschriebene Angebot.

Zurück zum Seitenanfang

Die medizinische Versorgung MIT Spurensicherung

Wenden Sie sich so schnell wie möglich an das Krankenhaus, auch nachts. Wenn möglich, bringen Sie bitte Ihren Impfpass mit. Das Personal im Krankenhaus ist auf diesen Fall vorbereitet und wird Sie professionell unterstützen.Wenn es Ihnen möglich ist, duschen Sie möglichst nicht und wechseln Sie nicht die Kleidung. Oder bringen Sie die getragene Kleidung mit. Auch benutzte Hygieneartikel (Tampons, Slipeinlagen…) und/oder Unterwäsche können Sie mit in die Klinik nehmen. Sie können mit den anderen Befunden gemeinsam aufbewahrt werden.

Auch ohne äußerlich sichtbare Verletzungen und auch nach Tagen kann eine Untersuchung sinnvoll sein. Sollte die Vergewaltigung schon Tage zuvor erfolgt sein, gehen Sie bitte tagsüber in die Klinik.

Sie können eine Vertrauensperson als Begleitung mitnehmen.

Wenn Sie die deutsche Sprache nicht verstehen oder auf Assistenz angewiesen sind, bringen Sie sich bitte entsprechende Unterstützung mit. Falls dies nicht möglich sein sollte, wenden sie sich bitte vor dem Krankenhausbesuch an den Frauen-Notruf Wetterau.

Berichten Sie der Ärztin/dem Arzt was geschehen ist. Nur so können sich diese einen Überblick über mögliche Verletzungen und körperliche Folgen verschaffen und Sie umfassend untersuchen und behandeln. Die gesicherten Spuren werden ein Jahr lang aufbewahrt. Sie erhalten darüber und über das weitere Vorgehen schriftliche Informationen durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt. Solange sie keine Anzeige erstatten, stehen die behandelnden Ärztinnen/Ärzte unter Schweigepflicht.

Ablauf der Untersuchung:

  • ein Informationsgespräch
  • eine körperliche Untersuchung
  • eine Genitaluntersuchung
  • Spurensicherung am Körper und evtl. fotografische Aufnahmen
  • Abklärung von Maßnahmen zu Ihrem gesundheitlichen Schutz (Impfungen bei offenen Wunden, desinfizierende Zäpfchen etc.)
  • Sie erhalten bei Bedarf einen Arztbrief für eine notwendige Weiterbehandlung

Für die Entnahme von Blut und Urin zur Untersuchung auf HIV, Hepatitis (B+C) oder für einen Schwangerschaftstest wird Ihr gesondertes Einverständnis benötigt.
Der Abstrich zur Untersuchung auf sexuell übertragbare Erkrankungen sollte zeitnah analysiert werden. Diese Untersuchungen dienen dem Erhalt Ihrer Gesundheit.
Bestätigt sich der Verdacht auf eine Infektion oder wird weiterer Behandlungsbedarf erkennbar, erhalten Sie einen Arztbrief zur notwendigen Weiterbehandlung.
Die medizinische Nachsorge kann von einer niedergelassenen Arztpraxis ihrer Wahl übernommen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/Frankfurt

Nutzen Sie unser Beratungsangebot.
Bei weiteren Fragen oder Unterstützungsbedarf sind wir gerne für Sie da.
Frauen-Notruf Wetterau e.V.
Tel. 06043-4471

Zurück zum Seitenanfang

Medizinische Versorgung OHNE Spurensicherung

Wenn Sie sich ausschließlich medizinisch versorgen lassen möchten, wenden Sie sich an das Krankenhaus, sobald es Ihnen möglich ist. Wenn möglich, bringen Sie bitte Ihren Impfpass mit. Die meisten Verletzungen sollten in den ersten Stunden und Tagen nach einer Vergewaltigung medizinisch versorgt werden. Auch ohne äußerlich sichtbare Verletzungen und auch noch Tage später ist eine medizinische Behandlung sinnvoll. Gehen Sie bitte dann tagsüber in die Klinik.

Sie können eine Vertrauensperson als Begleitung mitnehmen. Wenn Sie die deutsche Sprache nicht verstehen oder auf Assistenz angewiesen sind, bringen Sie sich bitte entsprechende Unterstützung mit. Falls dies nicht möglich sein sollte, wenden sie sich bitte vor dem Krankenhausbesuch an den Frauen-Notruf Wetterau.

Berichten Sie der Ärztin/dem Arzt was geschehen ist. Nur so können sich diese einen Überblick über mögliche Verletzungen und körperliche Folgen verschaffen und Sie umfassend untersuchen und behandeln. Die gesicherten Spuren werden ein Jahr lang aufbewahrt. Solange sie keine Anzeige erstatten, stehen die behandelnden Ärztinnen/Ärzte unter Schweigepflicht.

Ablauf der Untersuchung:

  • ein Informationsgespräch
  • eine körperliche Untersuchung
  • eine Genitaluntersuchung
  • Abklärung von Maßnahmen zu Ihrem gesundheitlichen Schutz (Impfungen bei offenen Wunden, desinfizierende Zäpfchen etc.)
  • Sie erhalten bei Bedarf einen Arztbrief für eine notwendige Weiterbehandlung

Für die Entnahme von Blut und Urin zur Untersuchung auf HIV, Hepatitis (B+C) oder für einen Schwangerschaftstest wird Ihr gesondertes Einverständnis benötigt.
Der Abstrich zur Untersuchung auf sexuell übertragbare Erkrankungen sollte zeitnah analysiert werden. Diese Untersuchungen dienen dem Erhalt Ihrer Gesundheit.
Bestätigt sich der Verdacht auf eine Infektion oder wird weiterer Behandlungsbedarf erkennbar, erhalten Sie einen Arztbrief zur notwendigen Weiterbehandlung.
Die medizinische Nachsorge kann von einer niedergelassenen Arztpraxis ihrer Wahl übernommen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/Frankfurt

Nutzen Sie unser Beratungsangebot.
Bei weiteren Fragen oder Unterstützungsbedarf sind wir gerne für Sie da.
Frauen-Notruf Wetterau e.V.
Tel. 06043-4471

Zurück zum Seitenanfang

Informationen zur Strafanzeige

Wenn Sie sich nach einer Vergewaltigung zeitnah für eine Anzeige bei der Polizei entscheiden, sollten Sie sich direkt an die Kriminalpolizei wenden:

Polizeistation Friedberg

Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Telefon: 06031 / 601-0
Telefax: 06031 / 601-181

Wenn Sie jünger als 18 Jahre sind, werden Ihre Eltern durch die Polizei über die gestellte Anzeige informiert. Solltest du jünger als 14 sein, wird die Anzeige und Vernehmung nur in Anwesenheit deiner Erziehungsberechtigten durchgeführt.
Die Kriminalpolizei leitet unmittelbar eine umfängliche Beweissicherung sowie eine Strafverfolgung ein.
Zur medizinischen Versorgung und Spurensicherung werden Sie von der Polizei in ein Krankenhaus gebracht. Die behandelnden Ärztinnen/Ärzte haben in dem Fall keine Schweigepflicht.
Zur weiteren persönlichen Unterstützung sollten Sie sich an eine Fachberatungsstelle und/oder an eine erfahrene Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt wenden.

Nutzen Sie unser Beratungsangebot.
Bei weiteren Fragen oder Unterstützungsbedarf sind wir gerne für Sie da.
Frauen-Notruf Wetterau e.V.
Tel. 06043-4471

Zurück zum Seitenanfang

Wenn Sie jünger als 18 Jahre sind

In der Regel können Sie selber entscheiden, ob Sie möchten, dass ihre Eltern oder andere Erziehungsberechtigte informiert werden. Wenn Sie nicht möchten, dass ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten informiert werden, sollten Sie mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt darüber reden und ihre Gründe benennen. Es ist eine Abwägungssache der behandelnden Ärzte, ob Sie Ihnen zutrauen, den Sachverhalt und die Folgen der Behandlung richtig einschätzen zu können. Es gibt keine Anzeigenpflicht der behandelnden Ärztinnen/Ärzte und auch keine Pflicht zur Information der Eltern. Wenn Sie keine Anzeige machen möchten, so haben die behandelnden Ärztinnen/Ärzte Schweigepflicht.

Die Behandlung kann über ihre Versicherungskarte abgerechnet werden. Wenn Sie allerdings im Rahmen einer privaten Familienversicherung mit ihren Eltern mitversichert sind, wird den Eltern später eine Abrechnung zugesandt. Diese enthält in der Regel eine ausführliche Auflistung aller Untersuchungs- und Behandlungsschritte samt der Kosten.

Wenn Sie sich für eine medizinische Versorgung mit Spurensicherung entscheiden, beginnt die Frist der Vernichtung der Beweismittel mit der Vollendung Ihres 18. Lebensjahres. Nach Ihrem 18. Geburtstag haben Sie also noch ein Jahr Zeit sich für eine Anzeige zu entscheiden und die Beweismittel wären noch vorhanden. Die Beweismittel werden dann automatisch vernichtet. Achtung: Darüber werden Sie nicht mehr gesondert informiert! Unabhängig davon ist eine Anzeige bis zu 20 Jahren nach der Tat möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/Frankfurt

Nutzen Sie unser Beratungsangebot.
Bei weiteren Fragen oder Unterstützungsbedarf sind wir gerne für Sie da.
Frauen-Notruf Wetterau e.V.
Tel. 06043-4471

Kinder und Jugendliche können sich auch direkt an das Jugendamt wenden, um Unterstützung zu erhalten.

Zurück zum Seitenanfang

Männer als Betroffene

Auch Männer und Jungen werden vergewaltigt. Für Sie gilt das beschriebene Angebot gleichermaßen. Eine medizinische Soforthilfe und Spurensicherung kann in der Gynäkologischen Fachabteilung des Hochwaldkrankenhauses durchgeführt werden. Eine weitere medizinische Versorgung kann durch niedergelassene Ärzte erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/Frankfurt

Zurück zum Seitenanfang

Spurensicherung im Rechtsmedizinischen Institut in Gießen

Als Opfer von Gewalt können Sie eine umfassende körperliche Untersuchung auf Verletzungsfolgen und Tatspuren auch im rechtsmedizinischen Institut in Gießen durchführen lassen. Eine gynäkologische/urologische Untersuchung ist dort jedoch nicht möglich. Eine gerichtsverwertbare Dokumentation der Verletzungen sollte zeitnah erfolgen. Die Untersuchung und die Sicherung der Befunde werden streng vertraulich behandelt. Eine Asservierung des Beweismaterials ist für zwei Jahre möglich, eine längere Aufbewahrungsfrist ist unter Absprachen möglich.

Ablauf der rechtsmedizinischen Untersuchung:

  • Dokumentation des Geschehenen
  • Fotodokumentation von Verletzungen
  • Ggf. die Asservation von Beweismaterial
  • Persönliche Beratung in Verfahrensfragen
  • Gezielte Vermittlung zu weiteren Hilfsangeboten

Die Untersuchung erfolgt in der Regel in den Räumlichkeiten der rechtsmedizinischen Ambulanz in der Frankfurter Straße 58 in Gießen. Nach Absprache kann diese jedoch auch andernorts durchgeführt werden.

Institut für Rechtsmedizin

Justus-Liebig Universität Gießen, Universitätsklinikum Gießen & Marburg GmbH
Frankfurter Str. 58
35392 Gießen

Ansprechpartner:

Prof. R. Dettmeyer Tel.: 0641-99 41411
Fr. H. Mathes, Ärztin Tel.: 0641-99 41425

www.fokogi.de
www.Rechtsmedizin-Giessen.de

Eine Initiative von:

  • Fachdienst Frauen und Chancengleichheit des Wetteraukreises
  • Fachdienst Jugend und Soziales des Wetteraukreises
  • Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH, Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim
  • Institut für Rechtsmedizin in Gießen
  • Polizeipräsidium Mittelhessen – PD Wetterau
  • Rechtsanwälte Dr. Kahl + Dr. Koch + Metz
  • Frauen-Notruf Wetterau

Wir danken für die Unterstützung:

  • Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
  • Stiftung der Sparkasse Oberhessen
  • vgo Oberhessen
  • Zonta Club Nidda-Oberhessen

Presse

Presseberichte zum Start der Akutversorgung im Wetteraukreis: