K.O.-Tropfen

sind betäubende Mittel, die anderen Personen unbemerkt verabreicht werden, um sie in einen wehrlosen Zustand zu versetzen. Die Opfer werden ausgeraubt und /oder sexuell missbraucht. Die Täter können Fremde sein, gehören aber auch oft zum persönlichen Umfeld.
K.O.-Tropfen haben anfänglich eine entspannende und enthemmende Wirkung, danach können sie Übelkeit, Benommenheit bis zur Bewusstlosigkeit oder Koma hervorrufen. In der Regel sind die Substanzen farblos, geruchs- und geschmacksneutral. Manchmal fällt ein salziger oder seifiger Geschmack auf, der jedoch leicht durch den Eigengeschmack des Getränkes überdeckt werden kann.

Die Wirkung von K.O.-Tropfen
Wie können Sie sich schützen?
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Die Wirkung von K.O.-Tropfen

Nach der Einnahme von K.O.-Tropfen merken Betroffene zumeist nur, dass ihnen übel oder schwindelig wird – so, als hätten sie ausschließlich zu viel getrunken. Bereits vor dem Verlust des Bewusstseins machen die Tropfen willenlos und leicht manipulierbar.
Dennoch können Betroffene dann noch eine Weile lang normal reden und sich bewegen, ohne dass es für Außenstehende ersichtlich wird, dass sie bereits ein „Blackout“ haben. Dem Täter bleibt Zeit, die betäubte Person an einen anderen Ort zu führen. Die Opfer handeln, ohne ein Bewusstsein darüber zu haben und scheinen aktiv am Geschehen beteiligt. Sie sind aber aufgrund der bewußtseinstrübenden Wirkung nicht in der Lage, selbstbestimmt einzugreifen und sich zu wehren.
Je nach Dosierung und körperlicher Konstitution der Betroffenen führen diese Drogen zu Wahrnehmungsverschiebungen, Sprachstörungen, Benommenheit und schlagartiger Bewusstlosigkeit. Aus dieser Bewusstlosigkeit wachen die Opfer oft abrupt wieder auf und können sich meist gar nicht oder nur sehr bruchstückhaft an die letzten zwei bis vier Stunden erinnern.
Es kann, vor allem in Verbindung mit Alkohol oder Medikamenteneinnahme zu schweren Nebenwirkungen wie Übelkeit, Erbrechen, Krämpfen, Schwindel, Kopfschmerzen, Verwirrtheit, Atemnot bis hin zum Atemstillstand kommen. Außerdem können allergische Reaktionen auftreten.

Hinterher spüren die Betroffenen, dass etwas geschehen ist, was sie nicht wollten, können sich jedoch an nichts Genaues erinnern. Sie wachen an Orten auf, die sie nicht kennen oder wissen nicht, wie sie dorthin gelangt sind.
Sie sind stark verunsichert und haben das Gefühl, sich falsch verhalten zu haben oder fürchten den Vorwurf, betrunken gewesen zu sein.

Die Erinnerungslücken auszuhalten und mit der Ungewissheit und der Tatsache des eigenen totalen Kontrollverlusts zu leben, beschreiben Betroffene als das schwerwiegendste Problem. Nicht zu wissen, was geschehen ist und dies folglich auch nicht mitteilen zu können, hält Viele davon ab, sich Hilfe zu holen.

Neben diesen Problemen treten häufig Scham, Schuldgefühle und Selbst-Vorwürfe auf, sowie Zweifel an der eigenen Glaubwürdigkeit. Vor allem wenn sie erzählen, dass sie zum Teil mitbekommen haben, was vor sich ging, aber unfähig waren, Gegenwehr zu leisten. Diese Umstände und die kurze Zeitspanne der Nachweisbarkeit führen dazu, dass sich Täter sehr sicher fühlen und eine strafrechtliche Verfolgung kaum fürchten.

Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines gewaltsamen Übergriffs geworden zu sein, ist dies eine sehr belastende Erfahrung. Holen Sie sich Rat und Hilfe! Der Frauen-Notruf Wetterau e.V. bietet Information und Beratung für Betroffene und Angehörige an – auch wenn Unsicherheit besteht, ob K.O.-Tropfen verabreicht wurden.
Da die Substanzen nur für wenige Stunden nachweisbar sind, sollten Sie möglichst umgehend Blut- und Urinproben sicherstellen lassen. Dies ist wichtig für eine mögliche Anzeige. Sie können sich an jede_n Hausärzt_in wenden, aber auch an die Ambulanzen der Krankenhäuser, sowie an die Rechtsmedizin. Um einen Nachweis über die Verabreichung einer Droge zu erhalten, ist ein sehr zeitnahes Handeln nötig.
Wenn Sie befürchten dass Sie vergewaltigt worden sind, sollten Sie sich ärztlich untersuchen und eventuell Spuren sichern lassen, falls Sie direkt oder an einem späteren Zeitpunkt Anzeige erstatten wollen. Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf dieser Homepage unter >Akutversorgung.

Die Mitarbeiterinnen des Frauen-Notrufes Wetterau begleiten und unterstützen betroffene Frauen und Mädchen auf Wunsch sowohl bei der Anzeigenerstattung wie auch im späteren Gerichtsprozess.

Männliche Betroffene verweisen wir gerne an spezielle Beratungsangebote weiter.

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Wie können Sie sich schützen?

◦ Besprechen Sie mit Freund_innen, aufeinander zu achten und im Notfall für einander da zu sein.
◦ Verfolgen Sie genau, wie ihr Getränk zubereitet wird und lassen Sie das eigene Glas nicht unbeobachtet. Im Zweifel ein Glas stehen lassen.
◦ Wenn Sie sich benommen oder schwindelig fühlen oder Ihnen übel wird, informieren Sie eine_n Freund_in oder ggf. das Thekenpersonal.
◦ Wenn Sie beobachten, dass jemand einer anderen Person etwas ins Glas mischt, geben Sie ihr einen Hinweis!
◦ Seien Sie sich bewusst, dass die Täter Fremde sein können, aber auch Bekannte, Nachbarn, Kollegen, Angehörige oder Freunde.
◦ Verlassen Sie einen Ort, an dem Sie sich komisch oder nicht sicher fühlen. Vertrauen Sie Ihrem Gefühl!
◦ Wenn eine Frau oder ein Mädchen angetrunken wirkt, ohne entsprechend Alkohol zu sich genommen zu haben, wenn sie scheinbar „neben sich steht“, wenn ihr unerklärlicherweise übel wird, wenn jemand sie herausführen will, mit dem sie sonst nicht mitgehen würde etc., sollten Freundi_nnen, Bekannte oder Umstehende eingreifen und ggf. Hilfe holen.
◦ Wenn Sie mit Freund_innen ausgehen, gehen Sie auch gemeinsam wieder nach Hause.
◦ Im Zweifel immer ärztliche Hilfe holen, da im Falle einer Überdosierung oder in Wechselwirkung mit Alkohol ernsthafte Gesundheitsgefahr besteht.
◦ Wenn Sie einen Filmriss haben und / oder blaue Flecken, Verletzungen o.a., die Sie nicht einordnen können, vertrauen Sie sich jemandem an und wenden Sie sich an den Frauen-Notruf Wetterau oder eine andere Beratungsstelle oder lasse.

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Ärzt_inneninformationen
Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe

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